Eine Verbrauchsabgrenzung ist erforderlich, wenn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes eine Preisänderung eingetreten ist. Üblich ist eine maschinelle Abgrenzung des Zählerstandes, der Kunde kann den Abgrenzungsstand jedoch auch selbst ermitteln und an den Energieversorger oder an den Netzbetreiber weiterleiten.

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