Die Niederspannungsanschlussverordnung löste die AVBEltV ab und regelt grundsätzlich das Vertragsverhältnis zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und dessen Tarifkunden. Sie trat 2006 in Kraft, bei ihrer praktischen Anwendung sind die durch die Marktrollentrennung entstandenen Besonderheiten zu beachten.

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