Die Liberalisierung des Strommarktes beruht auf der 1998 erfolgten Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.

Als erster bedeutender Stromversorger bewarb RWE im August 1998 das eigene Privatstromangebot bundesweit. Eine Woche später trat mit Yello erstmals ein speziell für die Versorgung von Verbrauchern außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebietes gegründetes Unternehmen in den Markt ein.

Yello ist jedoch kein tatsächlich unabhängiger Energieversorger, sondern ein Tochterunternehmen der EnBw.

liberalisierung-strommarkt

Wie wichtig war Liberalisierung des Strommarktes © geralt/Pixabay.com

Heute vertreiben die meisten Regionalversorger und Stadtwerke ihren Strom bundesweit, des Weiteren sind unabhängige Anbieter und Tochtergesellschaften großer Stromkonzerne auf dem Markt vertreten.

Die Liberalisierung des Strommarktes bezieht sich nicht auf das Verteilnetz, da die Errichtung unterschiedlicher Versorgungsleitungen in einem Liefergebiet nicht sinnvoll ist.

Was bedeutet Liberalisierung des Strommarktes für den Verbraucher?

Dank der Liberalisierung des Strommarktes können Verbraucher ihren Stromanbieter grundsätzlich frei wählen. Ursprünglich waren Heizstromzähler sowie der Wärmepumpenstrom von der Stromanbieterwahl ausgenommen, inzwischen bieten wenige Wahlversorger auch für beide vergünstigten Stromvertragsarten Tarife außerhalb der Grundversorgung an.

Die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher haben sich seit den Anfängen der Liberalisierung des Strommarktes stetig verbessert: Zunächst entfiel die Jahresbindung in der Grundversorgung nach einem Einzug ohne die vorherige Entscheidung für einen anderen Anbieter, zuletzt wurde die Bindung von Stromlieferverträgen an den Kalendermonat nicht nur für den Auszug, sondern auch bei einem Anbieterwechsel aufgehoben.

Seit der spätestens im Herbst 2010 erfolgten Marktrollentrennung besteht sogar die Möglichkeit, sich bis zu sechs Wochen nach einem Einzug rückwirkend bei einem selbst gewählten Stromanbieter anzumelden.

Die Marktrollentrennung wurde von der EU-Kommission und vom deutschen Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die Mitarbeiter des örtlichen Grundversorgers keinen Einblick in die Netzdaten der von anderen Lieferanten versorgten Haushalte und damit künftig keinen Informationsvorsprung gegenüber den Mitbewerbern haben.

Zugleich hat sich die Definition des Grundversorgers geändert; dieser ist nicht mehr der geschäftlich mit dem Netzbetreiber verbundene (assoziierte) Stromlieferant, sondern der Versorger, welcher die meisten Haushaltskunden innerhalb eines bestimmten Gebietes versorgt. Die Ermittlung des künftigen Grundversorgers erfolgt alle drei Jahre.

Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Kunden zum Grundversorgungstarif beliefern, dieser Tarif wird auch als Allgemeiner Tarif bezeichnet. Das Festhalten an einem zur Lieferung verpflichteten Grundversorger ist wichtig, damit auch Haushalte mit schlechter Bonität einen Stromliefervertrag abschließen können.

Die meisten Versorger lehnen außerhalb ihres Pflichtversorgungsgebietes Neukunden mit negativen Schufa-Einträgen oder einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit bei der von einigen Lieferanten bevorzugt eingeholten Kreditreform-Anfrage ab.

Neben dem Verbleib im Grundversorgungstarif und der Entscheidung für einen anderen Anbieter besteht für Verbraucher auch die Möglichkeit, in einen Wahltarif ihres Grundversorgers zu wechseln.

Was bedeutete die Liberalisierung für Versorger?

Eine frühe Folge der Liberalisierung des Strommarktes bestand darin, dass sich mehrere große Energieversorger zusammenschlossen, um als Großkonzern besser auf dem Markt bestehen zu können.

Einige Städte verkauften Anteile an ihren Stadtwerken, während bereits von Regionalversorgern gehaltene Beteiligungen an städtischen Energieversorgern in vielen Fällen den Eigentümer wechselten.

Wenige Kommunen haben sich vollständig aus der Stromversorgung zurückgezogen, unter diesen befindet sich Berlin. Neben den bestehenden großen Unternehmen gründeten sich zahlreiche kleinere Versorger, welche über kein eigenes Netz verfügen und somit nach der früher geltenden Definition nicht als Grundversorger auftreten konnten.

Von Verbrauchern wenig wahrgenommen wird, dass kleinere Stadtwerke dank der Liberalisierung ebenfalls im Stromeinkauf frei sind; zuvor mussten sie den gesamten nicht selbst produzierten Strom über den vorgeschalteten Regionalversorger beziehen.