Die für den Stromliefervertrag maßgebliche Zählernummer ist die Eigentumsnummer des Netzbetreibers. Sie wird mitunter mit der vom Hersteller vergebenen Produktionsnummer verwechselt.
Die für den Stromliefervertrag maßgebliche Zählernummer ist die Eigentumsnummer des Netzbetreibers. Sie wird mitunter mit der vom Hersteller vergebenen Produktionsnummer verwechselt.