Eine Umbuchung wird häufig erforderlich, wenn ein Selbstzahler nach einem Umzug auf seinen Überweisungen weiterhin die alte Kundennummer (Vertragspartnernummer) angibt. Eine Umbuchung setzt voraus, dass sich der Kunde aktiv beim Stromlieferanten meldet, in anderen Fällen werden die Überzahlungen auf der bereit schlussabgerechneten Kundennummer gesammelt. Eine automatische Rückzahlung erfolgt nur, wenn der seine Stromrechnung selbst überweisende Kunde für Rückzahlungen seitens des Energieversorgers eine Bankverbindung hinterlegt hat.

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