Dass Strom immer teurer wird, lässt sich bei einem Vergleich der Stromrechnungen unterschiedlicher Jahre leicht feststellen.
Tatsächlich gehört Energie zu den Produkten, deren Preissteigerungen deutlich oberhalb der durchschnittlichen Teuerungsrate liegen. In der Wahrnehmung vieler Verbraucher trägt die EEG-Umlage am stärksten zu den Preiserhöhungen bei.
Tatsächlich ist sie ein wesentlicher, aber keinesfalls der einzige Anlass für stetig steigende Stromkosten.
Zudem existieren neben preissteigernden auch preissenkende Einflüsse auf den Strompreis. Dennoch lässt sich feststellen, dass die von der Liberalisierung des Strommarktes erwarteten Strompreissenkungen mit Ausnahme einer einzigen Preissenkungsrunde im Herbst 1999 nicht eingetreten sind.
Inhaltsverzeichnis
Welche Einflüsse wirken sich preissenkend auf den Strompreis aus?
Die Steigerung der produzierten Solarenergie führt dazu, dass der Durchschnittspreis an der Leipziger Strombörse sinkt. Die direkte Ursache liegt in einer regelmäßigen Verbrauchsspitze während der Mittagsstunden, welche weitgehend mit der größten Angebotsmenge an Sonnenstrom zusammentrifft. Diese Einsparungen geben Energieversorger bislang jedoch nicht ausreichend an ihre Kunden weiter, obgleich der Wettbewerb auf dem Strommarkt überhöhte Preise eigentlich verhindern sollte.
Langfristig gesehen wird die Stromherstellung aus erneuerbaren Energiequellen zu Strompreissenkungen führen, da die Anlagenbetreiber keine Primärenergieträger einkaufen müssen. Weitere Einflüsse auf den durchschnittlichen Strompreis haben Spekulationen der Energiehändler. Diese versuchen naturgemäß, die wahrscheinlich benötigte Strommenge so preiswert wie möglich zu erhalten, so dass sich die Spekulation eher preissenkend als preissteigernd auswirkt. Verbraucher können ebenfalls vom frühzeitigen Energiebezug ihres Versorgers profitieren, wenn sie sich für einen Tarif mit Strompreisgarantie entscheiden.
Viele Einflüsse wirken sich preissteigernd auf den Strompreis aus
Die EEG-Umlage trägt tatsächlich zu einer regelmäßigen Steigerung des Strompreises bei, zumal sie sich seit ihrer Einführung jährlich erhöht hat. Die Zunahme des EEG-Beitrages bestätigt eigentlich den Erfolg der Maßnahme, denn sie zeigt, dass zahlreiche neue Anlagen zur dezentralen Erzeugung von Ökostrom den Betrieb aufgenommen haben. Je erfolgreicher sich die Ökostromförderung auswirkt, desto stärker steigt die EEG-Umlage, deren Höhe die Netzbetreiber jährlich neu berechnen.
Die Vergütung für dezentral erzeugten Strom liegt deutlich oberhalb des Marktpreises für Strom, so dass sich der Bau entsprechender Anlagen finanziell rechnet. Die Vergütungen für Neuanlagen wurden in Übereinstimmung mit verringerten Gestehungskosten während der letzten Jahre verringert, zugleich besteht für den besonders umfangreich geförderten Solarstrom eine mengenmäßige Begrenzung.
Mit der Ausweitung der dezentralen und ökologischen Stromproduktion untrennbar verbunden ist die Notwendigkeit, den ohnehin anstehenden Netzausbau zu beschleunigen. Stromtransportnetze müssen nicht mehr alleine den Strom von Kraftwerken zu Verbrauchsstellen, sondern zugleich die dezentral erzeugte Energie von zahllosen Erzeugungsorten befördern.
Weitere Umlagen wie die Risikokosten von Offshare-Windparks erhöhen den Strompreis ebenfalls in einem geringen Ausmaß. Für Endverbraucher und kleine Unternehmen erschwerend gestalten sich die zahlreichen Ausnahmeregeln hinsichtlich der EEG-Umlage und bezüglich der Netznutzung. Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage soll eigentlich deren internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Sie gilt aber auch für nicht mit dem Ausland im Wettbewerb stehende Betriebe.
Des Weiteren sind ausgerechnet die intensivsten gewerblichen Stromverbraucher von der Bezahlung der Netzentgelte befreit. Diese Befreiung wird damit begründet, dass die entsprechenden Großstromabnehmer eine gleichmäßige Auslastung der Stromnetze sicherstellen. Diese Feststellung stimmt; bezweifeln lässt sich jedoch, dass diese Dienstleistung an allen Stromkunden und Netzbetreibern tatsächlich zu einer vollständigen Befreiung von Netzkosten anstelle eines angemessenen Preisnachlasses führen muss.
Auch der Emissionshandel führt zu einer Erhöhung der Strompreise. Die Stromerzeuger haben die Verschmutzungszertifikate für ihre Kraftwerke so gut wie immer kostenfrei erhalten und deren theoretische Kosten dennoch in ihre Preiskalkulation einfließen lassen. Auch dieses Verhalten wäre auf einem vollständig im Sinne der Marktrollentrennung organisierten Strommarkt nicht dauerhaft möglich, da der erste davon abweichende Kraftwerksbetreiber dank seiner günstigen Preise einen Wettbewerbsvorteil erzielt.
Eine weitere Möglichkeit zur Verringerung der EEG-Umlage bestünde in der generellen Einbeziehung des von Unternehmen in eigenen Kraftwerken erzeugten Stromes. Zurzeit bietet der Bau eigener Kraftwerke sowie die Beteiligung an solchen die Möglichkeit, für einen Teil des benötigten Stromes die EEG-Umlage nicht zahlen zu müssen. Die Befreiung selbst erzeugten Stromes von der EEG-Umlage fördert auch jeden Nutzer von Notstromaggregaten sowie Schiffseigner, welche den auf ihrem Schiff benötigten Strom selbst erzeugen. Dieser Strom ist auch von der Stromsteuer befreit, eine Ausweitung der Abgaben auf Notstromaggregate und Schiffsstrom wäre mit höheren Kosten als Einnahmen verbunden.
Die staatlichen Belastungen
Die zentralen staatlichen Belastungen des Strompreises bestehen aus der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer. Die EEG-Umlage stellt keine staatliche Strompreisbelastung im engeren Sinn dar. Sie beruht zwar auf der Gesetzgebung, ihr Erlös kommt jedoch Kleinerzeugern und nicht dem Staat zugute. Für den Verbraucher besonders nachteilig ist der Effekt, dass jede Erhöhung der EEG-Umlage zum Anwachsen der zu zahlenden Umsatzsteuer beiträgt. Die Stromsteuer wurde ursprünglich eingeführt, um Verbraucher durch eine leichte Verteuerung elektrischer Energie zum Stromsparen zu bewegen.
Angesichts der inzwischen hohen Strompreise ist diese Lenkungswirkung nicht mehr erforderlich. Da die Einnahmen aus der Stromsteuer jedoch überwiegend der Rentenkasse zufließen, lässt sich die Steuer nicht mehr ohne Belastung für die Rentenversicherung abschaffen.
Eine Verringerung der Umsatzsteuer für den Grundbedarf an Strom oder die Befreiung der EEG-Umlage von der Mehrwertsteuer wäre vorstellbar, wird von Politikern aber zur Verhinderung von Steuerausfällen nicht angedacht.
Was können Verbraucher gegen steigende Strompreise tun?
Verbraucher beschweren sich zwar häufig über steigende Energiepreise, nutzen aber die ihnen zur Verfügung stehenden Einsparmöglichkeiten nicht aus. Hierzu gehört in erster Linie der Wechsel des Energieversorgers oder zumindest des Tarifes. Die Stromversorgung über den Grundversorgungstarif erfolgt, falls der Verbraucher keinen anderen Tarif aktiv wählt. Neben dem Wechsel des Stromlieferanten steht die Alternative der Wahl eines Sondertarifes beim Grundversorger zur Verfügung. Auch diese Tarife sind mit deutlichen Einsparungen gegenüber der Grundversorgung verbunden. Die gering ausgeprägte Wechselbereitschaft privater Kunden ist eine der Ursachen für die Nichtweitergabe von Einsparungen an die Stromabnehmer.
Neben dem Einsparpotential durch den Wechsel des Stromanbieters oder die Entscheidung für einen günstigen Tarif bestehen weitere Sparmöglichkeiten durch die Verringerung des Stromverbrauches. Bei einem konsequenten Austausch aller alten elektrischen Geräte sind Stromeinsparungen bis zu dreißig Prozent möglich. Der Ersatz alter durch neue Elektrogeräte ist naturgemäß mit Kosten verbunden, welche sich jedoch innerhalb weniger Monate amortisieren.
Wenn Verbraucher zum Stromsparen nicht zunächst Geld ausgeben wollen, können sie durch einfache Verhaltensänderungen dennoch mindestens zehn Prozent ihrer jährlichen Stromkosten einsparen. Der Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Energieversorger ist leicht möglich, zum Finden des preiswertesten Angebotes nutzen Verbraucher einen Strompreisrechner. Informationen und Tipps zum Energiesparen im Haushalt erhalten Stromkunden bei ihrem Energieversorger.