Das Grundversorgungsgebiet eines Stadtwerkes beschränkt sich zumeist auf die eigene Stadt. Die meisten Stadtwerke versorgen heute zusätzlich Kunden außerhalb ihres Grundversorgungsgebietes mit Wahlverträgen. Nicht alle Stadtwerke sind mit der Stromlieferung beauftragt, in vielen Städten wurde diese Aufgabe vor der Liberalisierung des Strommarktes an einen Regionalversorger übertragen. Auf der anderen Seite sind diese häufig an Stadtwerken beteiligt.

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