Einige Stromlieferanten bieten ermäßigte Tarife an, wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses freiwillig einen als Sonderabschlag bezeichneten Geldbetrag zumeist unverzinst hinterlegt.
Einige Stromlieferanten bieten ermäßigte Tarife an, wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses freiwillig einen als Sonderabschlag bezeichneten Geldbetrag zumeist unverzinst hinterlegt.