Die Rekommunalisierung bezeichnet das Bemühen von Städten und Gemeinden, an gewerbliche Regionalversorger verkaufte Stromnetze zurückzuerwerben. Einen weiteren Schritt der Rekommunalisierung stellt die Gründung eines eigenen Stromversorgungsunternehmens durch Städte und Gemeinde dar, welche an einem Regionalversorger wirtschaftlich beteiligt sind.