Die Jahresbindung ist ein historischer Begriff und wurde Anfang der 1990er Jahre abgeschafft. Bis dahin bedeutete die Jahresbindung, dass nach einem Neueinzug der Anbieterwechsel erst nach einem Jahr möglich war, sofern der Stromkunde nicht vor seinem Einzug bereits einen Wahltarif abgeschlossen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Kunde an den Grundversorger gebunden.

« zurück zum Stromlexikon