Im engeren Sinn bezeichnet das Energieversorgungsunternehmen den Stromlieferanten, zumal Endkunden vorwiegend mit diesem und eventuell mit der Störungsstelle des Netzbetreibers Kontakt aufnehmen. Im weiteren Sinn sind die Inhaber weiterer Marktrollen wie Stromproduzenten und Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls als Energieversorgungsunternehmen tätig.

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