Mittels einer Einzugsermächtigung erlaubt der Kunde seinem Stromversorger, fällige Rechnungsbeträge einschließlich der Abschläge vom angegebenen Konto einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist bei Wahlverträgen die übliche Zahlungsweise.
Mittels einer Einzugsermächtigung erlaubt der Kunde seinem Stromversorger, fällige Rechnungsbeträge einschließlich der Abschläge vom angegebenen Konto einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist bei Wahlverträgen die übliche Zahlungsweise.