Das Bezugsdatum entspricht dem Datum der erstmaligen tatsächlichen Nutzung einer Wohnung, während das Einzugsdatum den Termin des Schlüsselempfangs angibt. Die zusätzliche Eintragung des Bezugsdatums dient ausschließlich dazu, den für die Abschlagsberechnung nach der ersten JAR maßgeblichen Verbrauch erst ab diesem Termin zu messen.