Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn der bisherige Lieferant seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllt. Sie gehört zu den Pflichten des Grundversorgers und darf nicht teurer als der Grundversorgungsvertrag sein.
Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn der bisherige Lieferant seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllt. Sie gehört zu den Pflichten des Grundversorgers und darf nicht teurer als der Grundversorgungsvertrag sein.