Vorkasse bedeutet bei der Vertragsgestaltung, dass der Erwerber einer Ware diese bezahlt, ehe der Verkäufer oder Dienstanbieter seine Leistung erbringt. Die Vorkasse ist bei einigen Geschäftsvorfällen wie der Versteigerung auf Ebay oder der Buchung einer Pauschalreise gängige Praxis. Der Kauf von Flugscheinen und Bahntickets ist unmittelbar vor dem Reiseantritt möglich, günstigere Preise erhält der Reisende jedoch, wenn er die entsprechenden Leistungen frühzeitig bucht und dabei die Vorkasse akzeptiert.
Die traditionelle Form der Vorkasse bei Stromlieferverträgen besteht in der Abrechnung über einen Münzzähler. Diese Variante nutzen in Deutschland nur noch wenige Grundversorger gegenüber in der Vergangenheit säumigen Kunden. In einigen Ferienwohnungen erfolgt zwar ebenfalls eine Stromverbrauchsabrechnung über einen Münzzähler, diesen betreibt jedoch der Vermieter als privaten Zwischenzähler.
Eine seit der Liberalisierung des Strommarktes angebotene Form der Vorkasse stellen Sondertarife einiger Energieversorger dar, bei welchen der Kunde als Gegenleistung für die Vorausbezahlung der erwarteten Jahresrechnung einen Preisnachlass erhält. Vorkassentarife sind häufig mit Strompaketen verbunden, sie werden aber auch unabhängig von diesen vertrieben. Vorkassentarife werden selten von großen Energieversorgern, sondern überwiegend von kleinen Stromlieferanten angeboten.