Die Stromsteuer wird auf den Stromverbrauch erhoben. Die Einnahmen der Stromsteuer werden zu einem großen Teil für die Beitragsverminderung der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Der Ursprungsgedanke der Stromsteuereinführung bestand darin, durch eine geringfügige Verteuerung des Strompreises einen zusätzlichen Anreiz zum Energiesparen zu geben.

« zurück zum Stromlexikon