Zu Beginn der Liberalisierung des Strommarktes für Privatkunden gab es im Jahr 1999 die letzten Preissenkungen, seitdem steigen die Strompreise kontinuierlich. Die meisten Stromversorger erhöhen ihre Tarife pünktlich zum ersten Januar eines jeden Jahres, einige wenige Anbieter verschieben die jährliche Preisanpassung um vier Wochen bis drei Monate.

Als Grund für eine Strompreiserhöhung dient regelmäßig die Neuberechnung der EEG-Umlage, welche dank der umfangreichen Nutzung erneuerbarer Energieträger für die Stromversorgung tatsächlich regelmäßig ansteigt. In Zukunft sind weitere Preissteigerungen auf Grund der Kosten des Netzausbaus zu erwarten. Nicht kostentreibend wirken sich hingegen die Kosten der Stromerzeugung aus, diese sinken vielmehr regelmäßig.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung

Grundsätzlich besteht bei jeder Preisanpassung das Recht, auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den aktuellen Liefervertrag zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht darf jedoch vertraglich ausgeschlossen werden, sofern der Versorger für die Preiserhöhung nicht verantwortlich gemacht werden kann. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen finden sich in fast allen Stromlieferverträgen für den Fall der Erhöhung der EEG-Umlage sowie für mögliche Steuererhöhungen. Jeder Versorger muss seine Kunden über eine bevorstehende Preiserhöhung schriftlich informieren, auch im Grundversorgungstarif genügt die bloße Veröffentlichung der neuen Tarife in der Presse nicht mehr den gesetzlichen Ansprüchen.

Schützt die Preisgarantie vor einer Strompreiserhöhung?

Eine Preisgarantie schützt Verbraucher zwar grundsätzlich vor einer Strompreisanpassung, wird aber von so gut wie allen Lieferanten nur eingeschränkt angeboten. Der wichtigste Ausschlussgrund einer Preisgarantie besteht in der jährlichen Anpassung der EEG-Umlage. Des Weiteren greifen Preisgarantien überwiegend nicht, wenn der Staat Steuern erhöht. Einige wenige Lieferanten schließen in ihren Klauseln zur Preisgarantie sogar Strompreiserhöhungen wegen gestiegener Netznutzungskosten aus. In jedem Fall schützt der garantierte Preis vor Tariferhöhungen auf Grund einer Erhöhung der Bezugspreise des Stromversorgers oder gestiegener Verwaltungskosten. Da eine Strompreisgarantie naturgemäß zeitlich begrenzt angeboten wird, erfolgt die Preissteigerung nach dem Ablauf der Garantiefrist. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich vor dem Ablauf der gebuchten Preisgarantie über die aktuellen Angebote der einzelnen Stromversorger zu informieren und den Lieferanten zu wechseln.

Nicht selten sparen Verbraucher bereits durch einen Wechsel des Stromtarifes beim bisherigen Versorger. Auch das sich durch einen verringerten Energieverbrauch bietende Einsparpotential ist in den meisten Haushalten beachtlich.

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