Der Netznutzungsvertrag regelt die Durchleitung des Stromes durch das Netz des Verteilnetzbetreibers und wird vom Lieferanten im Auftrag des Strombeziehers abgeschlossen
Der Netznutzungsvertrag regelt die Durchleitung des Stromes durch das Netz des Verteilnetzbetreibers und wird vom Lieferanten im Auftrag des Strombeziehers abgeschlossen