Die Mindestvertragslaufzeit eines Stromvertrages legt fest, zu welchem Zeitpunkt eine früheste Kündigung möglich ist. Die Mindestvertragslaufzeit muss der Stromkunde nicht einhalten, wenn er aus der versorgten Wohnung auszieht und der Stromversorger keinen vergleichbaren Tarif anbieten kann.

« zurück zum Stromlexikon