Der Klärungsgrund ist ein im Rahmen der MRT eingeführter Fachbegriff und gibt an, aus welchem Grund ein Stromversorger den bisherigen Strombezieher beim Netzbetreiber anmeldet beziehungsweise abmeldet. Die Angabe des richtigen Klärungsgrundes ist für die weitere Bearbeitung wichtig. So wird der bisherige Kunde automatisch vom Netzbetreiber als Kunde beim Grundversorger angemeldet, wenn der Klärungsgrund Anbieterwechsel lautet und bis zum Stichtag kein neuer Lieferant die Versorgung der Lieferstelle angemeldet hat.