Die meisten Stromversorger lassen eine Abschlagsänderung auf Wunsch des Kunden zu, je nach ihrem Umfang verlangen sie bei einer Abschlagssenkung jedoch die Angabe eines Zwischenzählerstandes. Bei Preiserhöhungen nehmen die meisten Stromlieferanten keine automatische Abschlagsänderung vor, so dass der Kunde diese bei einem entsprechenden Wunsch ausdrücklich vereinbaren muss.

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