Die Zählermiete ist ein Bestandteil des Grundpreises und bezieht sich auf die für das Messgerät zu begleichenden Kosten. Bei längeren Leerständen fordert der Netzbetreiber den örtlichen Grundversorger auf, die Zählermiete an den Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer zu berechnen.

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