Die Lieferpflicht auf dem Strommarkt bezieht sich darauf, dass der Grundversorger grundsätzlich jeden Kunden im Grundversorgungsgebiet zum Allgemeinen Tarif beliefern muss.
Die Lieferpflicht auf dem Strommarkt bezieht sich darauf, dass der Grundversorger grundsätzlich jeden Kunden im Grundversorgungsgebiet zum Allgemeinen Tarif beliefern muss.