Die Konzessionsabgabe erhebt die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Grundstücke zum Verlegen von Versorgungsleitungen. Ihre Berechnung erfolgt bei Stromverträgen anhand der verbrauchten Kilowattstunden.
Die Konzessionsabgabe erhebt die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Grundstücke zum Verlegen von Versorgungsleitungen. Ihre Berechnung erfolgt bei Stromverträgen anhand der verbrauchten Kilowattstunden.