Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich darauf, dass Stromversorger sowohl für jeden einzelnen Tarif als auch für ihre gesamte Liefermenge verpflichtet sind, die Herkunft der gelieferten elektrischen Energie anzugeben.
Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich darauf, dass Stromversorger sowohl für jeden einzelnen Tarif als auch für ihre gesamte Liefermenge verpflichtet sind, die Herkunft der gelieferten elektrischen Energie anzugeben.