Der Einzug bedeutet bei Stromverträgen den Beginn des Vertragsverhältnisses. Dieser ist nicht mit dem physischen Einzug identisch, sondern erfolgt auch bei einem Übergang des Stromliefervertrages auf ein anderes Mitglied einer Wohngemeinschaft.
Der Einzug bedeutet bei Stromverträgen den Beginn des Vertragsverhältnisses. Dieser ist nicht mit dem physischen Einzug identisch, sondern erfolgt auch bei einem Übergang des Stromliefervertrages auf ein anderes Mitglied einer Wohngemeinschaft.