Die Einspeisevergütung bezeichnet die Bezahlung des Zurverfügungstellens von erzeugten Strom im Stromnetz. Die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern richtet sich nicht nach dem Marktpreis, sondern liegt als Anreiz zur Errichtung der entsprechenden Erzeugungsanlagen deutlich höher.

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