Die Abschlagsberechnung beruht auf dem vermuteten Stromverbrauch innerhalb des folgenden Abrechnungszeitraumes. Bei der Lieferung von Heizenergie berücksichtigt dieser nicht nur den Verbrauch des Vorjahres, sondern auch die laut Wetteramt zu erwartende Temperaturentwicklung. Bei Neukunden beruht die Abschlagsberechnung entweder auf den Daten einer eingereichten Stromrechnung oder auf den Kundenangaben zum erwarteten Stromverbrauch.

Zur Kontrolle, ob die aktuell gezahlten Abschläge ausreichen, ist eine Abschlagsberechnung unter Angabe des Zwischenzählerstandes möglich.

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