Den Zählerantrag reicht der Grundstücksbesitzer ein, wenn er einen neuen Stromzähler bestellt. Der Zählerantrag ist Voraussetzung für den Einbau eines neuen Stromzählers.
Den Zählerantrag reicht der Grundstücksbesitzer ein, wenn er einen neuen Stromzähler bestellt. Der Zählerantrag ist Voraussetzung für den Einbau eines neuen Stromzählers.