Nachtstrom ist der Strom, welchen die Stromversorger während der Nachtstunden liefern.

Als Nacht definieren sie vorwiegend die Zeit zwischen 20.00 und 21.00 Uhr und 06.00 oder 07.00 Uhr, wobei oftmals keine Umstellung von der MEZ auf die Sommerzeit erfolgt.

Für die Definition der Nachtstunden gemäß des Stromtarifes ist grundsätzlich nicht der Stromlieferant, sondern der seit der Einführung der Marktrollentrennung von diesem streng zu unterscheidende Verteilnetzbetreiber verantwortlich. Das gilt für alle herkömmlichen Nachtstromtarife, während bei modernen intelligenten Stromzählern abweichende Vertragskonstellationen üblich sind.

Die meisten Versorger liefern den herkömmlichen Nachtstrom ausschließlich zu Heizzwecken, so dass Kunden einen die Zeit nicht berücksichtigenden Haushaltsstromzähler und einen getrennten Heizstromzähler besitzen.

Falls Stromabnehmer nur einen einzigen Zähler nutzen, erfolgt eine prozentual festgelegte Verbrauchsumlagerung zwischen dem NT-Tarif und dem HT-Tarif, damit der vermutlich für Haushaltszwecke benutzte Strom zum Haushaltsstromtarif und ohne Nachtstromvergünstigung abgerechnet werden kann. Eine entsprechende Verbrauchsumlagerung entfällt bei der Nutzung der sogenannten Smart Meter; das sind Stromzähler, welche die gesamte Stromlieferung getrennt nach einer Haupt- und Nebenzeit abrechnen. Diese Zähler sind ausdrücklich für den Bezug vergünstigten Stromes für die Nebentarifzeit gedacht, ohne dass dieser auf Heizzwecke begrenzt wird. Bei der Stromversorgung für Geschäftskunden und Gewerbestromkunden ist der Nachtstrombezug ebenfalls nicht zweckgebunden, sondern für den gesamten Verbrauch gedacht.

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