Wenn plötzlich das Licht ausgeht und keine Geräte mehr funktionieren, ist schnelle Hilfe angesagt. In der heutigen Zeit ist ein Leben ohne Strom nicht mehr vorstellbar.

Stromsperre

Wenn die Stromsperre angedroht wird – © cocoparisienne / pixabay.com

Eine Stromsperre kann daher bei der Verrichtung einfachster Arbeiten das größte Chaos hervorrufen. In diesem Artikel geht es um die Stromsperre und praktische Tipps eine Androhung Mahnung zu verhindern.

Fragen, Antworten und praktische Tipps zur Vermeidung einer Stromsperre

Wann eine Stromsperre für Stromkunden infrage kommt

  • Bei eigener Verschuldung (Rückstand)
    Eine Stromsperre wird von den Energieversorgern eingesetzt, wenn der bereits angefallener Stromverbrauch nicht termingerecht bezahlt wurde und die Schuld bereits 100 Euro oder mehr beträgt.
  • Bei kriminellen Handlungen (Manipulation von Stromzähler)
    Auch kriminelle Gemüter, die einen Stromzähler umgehen oder diesen zum eigenen Vorteil manipulieren, werden rigoros durch eine Stromsperre bestraft.
  • Bei mangelnder Sicherheit für Personen oder Gebäudeteile
    Selbstverständlich ist der Stromanbieter auch in der Pflicht, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten. Wenn diese Sicherheit durch den unsachgemäßen Betrieb elektrischer Anlagen nicht besteht, wird die Anlage ebenfalls vom Netz genommen.

Wem kann solch eine Stromsperre angedroht werden?

Durch die steigenden Energiekosten ist es für Geringverdiener oft schwierig die Stromrechnung fristgerecht begleichen zu können. Ebenso kann es vorkommen, dass die Überweisung an den Stromversorger vergessen wurde und daher ein Rückstand besteht.

Ansonsten gilt, wenn

  • Stromschulden mindestens 100,00 Euro betragen,
  • diese müssen allerdings mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden, ansonsten ist diese nicht rechtskräftig.

Außerdem muss der Stromanbieter drei Werktage vor Vollzug die Sperre ankündigen, ansonsten ist diese auch nicht rechtskräftig.

Eine weitere Möglichkeit können Bauarbeiten an den Messgeräten sein, so dass eine vorübergehende und unverschuldete Stromsperre vorliegt.

Hinweis: Einen Androhung der Stromsperre kann gleichzeitig eine Mahnung beinhalten!

Was kann der Stromkunde gegen eine Stromsperre tun?

Die meisten Gründe einer Stromsperre sind offene Forderungen. Wer durch eine hohe Restforderung am Ende des Versorgungsjahres tatsächlich im Zahlungsverzug ist, der tut gut daran, sofort nach Ankündigung der Stromsperre den Energieversorger zu kontaktieren. Im Normalfall sind diese nicht abgeneigt, einer Ratenzahlung zuzustimmen.

Ratenzahlungen können so vereinbart werden, dass bei den weiteren Abschlagszahlungen der Betrag minimal erhöht und so die offene Forderung abbezahlt wird.

Es kann vereinzelt vorkommen, dass offene Rechnungen bereits beglichen, diese aber trotzdem beanstandet wurden. In diesem Falle ist die Vorlage eines Kontoauszuges ausreichend, um einer Stromsperre Einhalt zu gebieten, da kein Grund mehr vorliegt.

Bei Stromsperre in der Notlage schnell handeln

  • Mit Stromversorger in Verbindung setzen und ein Gespräch suchen. Sie sollten wissen, ihren Grundversorger kümmert ihre Lage nicht, daher wird keiner auf Sie zukommen und ein Gespräch suchen. Sie müssen das Gespräch suchen!
  • Schildern Sie ihre Lage und versuchen Sie mit ihrem Grundversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Stromsperre bei Hartz IV Empfänger bzw. Sozialhilfe-Empfänger

  • Einen Antrag auf Darlehen zu stellen
  • Einen Antrag auf direkte Einzahlung der Stromschulden und der monatlichen Abschläge. Dabei werden die Abschlagszahlungen direkt vom Hartz-IV-Satz abgezogen und gehen direkt an an den Stromanbieter. So können weitere Stromschulden vermieden werden.
  • Strompreise vergleichen und zu einem billigeren Stromanbieter wechseln.

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Weitere praktische Tipps gegen eine Stromsperre

  • Einnahmen und Ausgaben prüfen
    Prüfen Sie regelmäßig ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie, dass ihre Ausgaben nicht ihre Einnahmen übersteigen.
  • Haushaltsbuch anlegen
    Notieren Sie ihre Ausgaben in einem Haushaltsbuch. So haben Sie ihr Geld immer im Blick und können die Geldflussrichtung selbst bestimmen.
  • Die Ausgaben der Fixkosten gleich überweisen
    Das Geld für die Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Strom und Versicherung) müssen Sie am Anfang des Monats als ausgegeben betrachten. Dieses Geld sollte am besten von ihrem Girokonto direkt am Anfang des Monats abgehen.
  • Minimale Rente
    Bei Minirente oder als Geringverdiener, sollten Sie sich über zusätzliche staatliche Hilfen informieren und ggf. eine Übernahme von Wohngeld beantragen.
  • Zählerstand selber erfassen
    Kontrollieren Sie ihren Zählerstand Quartalsweise selber. Notieren Sie ihren Stromverbrauch und versuchen jeden Monat selber Strom zu sparen.
  • Strom selber sparen
    Informieren Sie sich über Stromsparmaßnahmen im Haushalt und versuchen Sie in ihrem Haushalt schrittweise selber Strom zu sparen.

Bei Stromsperre die Verhältnismäßigkeiten prüfen

Im Falle einer Stromsperre kann diese nicht ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Mindestens vier Wochen vor der Stromsperre muss diese vom Energieunternehmen schriftlich angekündigt werden. Genug Zeit also, um die Verhältnismäßigkeit dieser Androhung zu prüfen.

Als nicht verhältnismäßig gilt es,

  • einem Haushalt den Strom zu entziehen, in dem Kinder,
  • alte und kranke Personen oder
  • Schwangere leben,

deren Gesundheit unter einer Stromsperre leiden würde.

Dies ist auch im Europarecht verankert, in welchem ein milderes Mittel zur Sperre gefordert wird.

Allerdings wird auch hier vorausgesetzt, dass zwischen dem Stromanbieter und dem Schuldner eine mündliche oder schriftliche Einigung erzielt wurde, die eine Zahlung des offenen Betrags in einer absehbaren Zeit vorsieht. Eine schriftliche Einigung ist vorzuziehen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Auch bei Härtefällen, wie zum Beispiel einer Stromsperre in tiefstem Winter, kann bei einem Richter eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Einen Antrag dazu kann man direkt im Amtsgericht stellen, und je nach Dringlichkeit wird die Verfügung ohne Verzögerung ausgestellt.

Ist eine Stromsperrung mit Kleinkindern, kranken Menschen im Haushalt oder in der Schwangerschaft unzulässig?

Ja, sowohl bei Kleinkindern als auch bei kranken Menschen und in der Schwangerschaft ist eine Stromsperre als unverhältnismäßig anzusehen.

Diese Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Übernahme der Schulden (Darlehen) nach 34 I SGB XII, zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage
  • Einstweilige Verfügung gegen den Energieversorger
  • Spendenantrag bei Caritas oder bei Diakonie stellen

Was ist zu tun, wenn eine Sperre vom Stromversorger vollzogen wird?

Da dies meist finanzielle Gründe mit sich zieht, sollte man sich ausführliche Gedanken um seine Situation machen. Ist möglicherweise kein Arbeitsverhältnis vorhanden und auch keines in naher Zukunft ersichtlich, so dass ein geregeltes Einkommen zu verzeichnen sein wird, sollte man Hilfe von dem Arbeits- oder Sozialamt gesucht werden.

Diese unterstützen einen nicht nur bei der Jobsuche, sondern zahlen auch kurzfristig die laufenden Energiekosten und helfen zudem bei der weiteren Kommunikation mit dem Stromanbieter. Meist einigt man sich dann auf eine regelmäßige Abzahlung in monatlichen Raten.