Eine Stromummeldung setzt sich aus zwei getrennten Geschäftsvorfällen der Abmeldung und der Neuanmeldung zusammen. Was ist alles für eine Stromummeldung notwendig?
Die Mitteilung beider Vorkommnisse in einem gemeinsamen Dokument ist nur bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Grundversorgungsgebietes möglich, wenn der Kunde bislang vom Grundversorger beliefert wurde und in der neuen Wohnung zunächst den Grundversorgungstarif wählt. Ein Umzug führt zu einem Sonderkündigungsrecht des bisherigen Stromliefervertrages.
Vermieter dürfen den Einzug eines neuen Kunden erst nach sechs Wochen oder mit einer schriftlichen Einwilligung ihres Mieters an den Grundversorger melden. Zur Mitteilung eines Auszuges sind Sie berechtigt, wenn ihnen der Stromlieferant des Mieters bekannt ist.
Die Auszugsmitteilung beim Strom ummelden
Die meisten Stromverträge sehen vor, dass im Falle eines Auszuges die Kündigung vierzehn Tage vor dem geplanten Auszugstermin erfolgen muss und nur zum Monatsende möglich ist. In der Praxis weichen die meisten Grundversorger hiervon ab und akzeptieren auch eine rückwirkende Auszugsmeldung zu jedem beliebigen Tag.
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Dieses Verfahren vereinfacht die Bearbeitung, da der ehemalige Kunde hierbei zeitgleich mit der Auszugsmitteilung den für die Erstellung der Schlussrechnung benötigten Zählerstand angeben kann, welcher ansonsten nach dem Umzug nachzureichen ist.
Wichtig ist, dass der Stromkunde bei einer Kündigung wegen eines Auszuges ausdrücklich diesen Grund angibt. In anderen Fällen meldet bisherige Stromlieferant gegenüber dem Netzbetreiber einen geplanten Lieferantenwechsel als Klärungsgrund. Diese Angabe führt dazu, dass der Verteilnetzbetreiber eine Wiederanmeldung des Kunden beim Grundversorger vornimmt, da sich kein neuer Anbieter als Versorger der entsprechenden Lieferstelle gemeldet hat.
Dieser Vorgang tritt auf Grund der automatisierten Bearbeitungsweise ein, wenn die bisherige Stromlieferung durch den Grundversorger erfolgte. Sobald sich neuer Kunde für die Lieferstelle anmeldet, erfolgt automatische Abmeldung des bisherigen Strombeziehers, da beim zuständigen Netzbetreiber je Zähler nur ein Strombezieher registriert sein kann.
Auf die pünktliche Anmeldung des Nachmieters oder Wohnungskäufers kann sich jedoch niemand verlassen.
Der Einzugmitteilung beim Strom ummelden
Verbraucher haben sechs Wochen Zeit, sich rückwirkend bei einem Versorger ihrer Wahl anzumelden. Als für die Fristberechnung maßgebliches Einzugsdatum gilt der Termin der Schlüsselübergabe, der Einzug muss somit nicht zwingend zum Monatsanfang erfolgen.
Die vorzeitige Einzugsmitteilung ist möglich, führt jedoch dazu, dass der Netzbetreiber dem bisherigen Versorger automatisch den Tag vor dem angemeldeten Versorgungsbeginn als Auszugstermin des gegenwärtigen Stromkunden mitteilt. Sollte der gegenwärtige Bezieher bereits zum Monatsende gekündigt haben, während der neue Kunde bereits über den Schlüssel früher erhält, wird eine nachträgliche Terminänderung auf Grund des hohen Bearbeitungsaufwandes bei geringer zeitlicher Differenz zumeist abgelehnt.
Als Zählerstand geben beide Kunden in diesem Fall den Wert am Tag der tatsächlichen Wohnungsübergabe und nicht den Stand am zuvor gemeldeten Datum des Wohnungswechsels an.
Ein Einzug liegt für den Stromversorger und den Verteilnetzbetreiber auch vor, wenn in Wohngemeinschaften oder Partnerschaften ein bislang nicht als Stromkunde gemeldetes Mitglied den Stromvertrag übernimmt.