Viele Verbraucher halten Greenpeace Energy für ein Unternehmen des gleichnamigen Umweltverbandes. Tatsächlich handelt es sich um eine Energiegenossenschaft, an welcher Greenpeace mit einem einzigen Genossenschaftsanteil beteiligt ist. Der Versorger folgt beim Stromeinkauf jedoch den von Greenpeace aufgestellten strengen Richtlinien.
Direkt zu Greenpeace Energy: www.greenpeace-energy.de
Die Gründung von Greenpeace Energy geht auf das Jahr 1998 zurück, in welchem Greenpeace eine bundesweite Ausschreibung für die Stromlieferung zu vorgegebenen Bedingungen startete. Bis Ende Oktober 1999 fand sich jedoch kein Stromversorger, welche alle aufgestellten Kriterien vollständig erfüllt hätte, so dass mit dem Jahreswechsel 2000 die eigene Stromversorgung aufgenommen wurde.
Die Stromkriterien von Greenpeace Energy erlauben neben der Nutzung regenerativer Energieträger auch die Verwendung der Kraft-Wärme-Koppelung zur Stromerzeugung. Dabei stellen die Richtlinien von Greenpeace hohe Anforderungen an den Wirkungsgrad der einzelnen Energieträger. Der tatsächliche Strommix macht vom Recht zur Nutzung der Kraft-Wärme-Koppelung keinen Gebrauch, sondern bestand 2012 zu mehr als neunzig Prozent aus Wasserkraft und zu knapp zehn Prozent aus Windstrom. Eine besondere Forderung von Greenpeace an die Energieerzeugung besteht in der ständigen Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an Energiereserven, so dass auch die Spitzenlast garantiert ohne Graustrom befriedigt werden kann. Des Weiteren stellen die Energierichtlinien von Greenpeace hohe Anforderungen an den Bau neuer Anlagen zur ökologischen Stromerzeugung. Nicht zuletzt muss der Strombedarf neuer Kunden innerhalb von fünf Jahren durch Strom aus neuen Ökokraftwerken gedeckt werden.
Greenpeace Energy ist am Ökostromerzeuger Planet Energy zu einhundert Prozent beteiligt. Die Anteilseigner von Greenpeace Energy erhalten zurzeit noch keine Dividende, da der Gewinn vollständig für den Ausbau des Unternehmens verwendet wird. Genossenschaftsmitglieder können wahlweise einen bis einhundert Genossenschaftsanteile halten. Die Satzung sieht ein Ausschlussrecht von Mitgliedern vor, falls diese den Strom nicht über Greenpeace Energy beziehen, von diesem Recht macht die Genossenschaft jedoch keinen Gebrauch. Eine Verpflichtung zur Genossenschaftsmitgliedschaft ist mit dem Strombezug über Greenpeace Energy nicht verbunden, die meisten Kunden zeichnen jedoch mindestens einen Anteil.
Greenpeace Energy verzichtet auf eine Mindestvertragslaufzeit und liefert den Strom zu bundesweit einheitlichen Preisen.