energiegut-stromDer Stromversorger energieGUT vertreibt seit September 2007 bundesweit Strom und erweiterte fünf Jahre später sein Angebot um die Gasversorgung. Seit Juli 2012 gehört energieGUT zum kommunalen Duisburger DVV-Konzern. Der Vertrieb erfolgt weiterhin über eine eigene Webseite und steht somit im Wettbewerb mit bundesweiten Angeboten der Duisburger Stadtwerke.

Direkt zu den Stomtarifen von energieGUT: www.energiegut.de

Der Versorger energieGUT bietet in zwei von drei Tarifen eine teilweise Erstattung der bezahlten Stromrechnung an, wenn der Kunde den Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr verringern konnte. Damit belohnt das Unternehmen Energiesparen. Die Rückvergütung auf Grund einer Verringerung der Strommenge erhält der Kunde auch, wenn die Verbrauchsminderung auf den Auszug eines Haushaltsmitglieds zurückgeht. Strompreisrechner berücksichtigen die Erstattung wegen einer Verbrauchsreduzierung nicht, da sie den für ihre Berechnung erforderlichen Vergleich der aktuellen Verbrauchswerte mit den Vorjahrswerten nicht durchführen. Der Höchstbetrag der Erstattung beläuft sich auf siebzig Euro im Tarif HalloSpar! und auf fünfunddreißig Euro im Tarif HalloNatur! Trotz einer Mindestvertragslaufzeit von nur drei Monaten und einem anschließenden monatlichen Kündigungsrecht gewährt energieGUT neuen Kunden ein Jahr Preisgarantie.

In den Tarifen HalloKlassik! und HalloSpar! garantiert der Versorger im Strommix einen Anteil von mindestens fünfunddreißig Prozent erneuerbarer Energieträger. Dieser Wert ist annähernd doppelt so hoch wie der durchschnittliche Ökostromanteil in herkömmlichen Tarifen aller Lieferanten. Der Herkunftsnachweis des Stromes gibt ebenfalls eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt leicht erhöhte Nutzung der Kernkraft an, während energieGUT fossile Brennstoffe im geringeren Ausmaß als Mitarbeiter einsetzt. Die im Tarif HalloNatur! gelieferte Strommenge stammt aus norwegischen Wasserkraftwerken.

Die konkreten Preise für die Strombelieferung durch energieGUT richten sich nach dem Ort der jeweiligen Lieferstelle. Wie viele andere Lieferanten, so berechnet auch energieGUT bei geringem Verbrauche eine Mindeststrommenge, diese beläuft sich im Unterschied zu vielen Mitbewerbern auf lediglich fünfhundert jährlichen Kilowattstunden. Die Begleichung der Stromkosten erfolgt bei energieGUT ausschließlich in monatlichen Abschlägen, zusätzliche Vorauszahlungstarife bietet das Unternehmen nicht an. Die Bezahlung per Einzugsermächtigung gilt als Voraussetzung für das Gewährend der Preisgarantie.