Der Atomkompromiss bezeichnet die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Kernkraftwerksbetreibern, für Atomkraftwerke im Rahmen des Atomausstieges Restlaufzeiten festzulegen.
Der Atomkompromiss bezeichnet die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Kernkraftwerksbetreibern, für Atomkraftwerke im Rahmen des Atomausstieges Restlaufzeiten festzulegen.