Immer mehr Menschen in Deutschland können ihre Stromrechnung nicht bezahlen. Besonders betroffen sind die Hartz IV Empfänger, die durch die knappe Regelleistung die Stromrechnung begleichen müssen.

Was sagt das Gesetz und was können Hartz IV Empfänger dagegen tun?

In Deutschland steigen jährlich die Strompreise, die Regelleistung für Arbeitslosengeld II wird aber nicht jährlich angepasst. Ist nicht verwunderlich, wenn immer mehr Menschen in die Strompreisfalle reintappen und der Energieversorger einfach den Strom abstellt.

stromsperre-hartz4

Hartz 4: Was bei Stromsperre machen? © kadmy – Photodune.net

Wird Strom möglicherweise zu Luxusware? Obwohl die Bundesregierung viel Geld in erneuerbare Energiequellen reinsteckt, wird der Strom jährlich immer teurer. Wie ist so etwas möglich?

Wann darf ein Stromversorger den Strom abstellen und was sagt das Gesetz dazu?

In Deutschaland sind die Gesetze klar definiert, da ist nicht viel Spielraum für Stromkunden, die in Zahlungsrückstand geraten sind. Die Voraussetzungen für eine Sperre sind im Grundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt.

(Werbepartner)

Gerät ein Stromkunde in Zahlungsrückstand, so kann der Energieversorger nach § 19 Abs. 2 StromGVV eine Mahnung aussprechen oder vorerst androhen. Der Grundversorger ist demnach berechtigt den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung zur Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen.

Nicht selten wird die Androhung mit einer Mahnung verbunden, daher sollten Stromkunden besonders sorgfältig die zugestellten Briefe lesen.

Grundversorger: Als Grundversorger gilt ein Energieunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.

Netzbetreiber: Stromnetzbetreiber ist umgangssprachlich eine Kurzbezeichnung für den Verteilnetzbetreiber, welcher für die Stromlieferung an Stromverbraucher zuständig ist.

Unterbrechung der Versorgung nach § 19 (Stand: 20.09.2014)

Voraussetzung der Stromunterbrechung nach § 19: Vollständigen Gesetzestext finden Sie unter gesetze-im-internet.de

Absatz (1)
Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen […]

Absatz (2)
[…] bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen […]

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde […] mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. […]

Absatz (3)
Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

Absatz (4)
Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald […]die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können […] pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf […]zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. […]

*Verkürzte Fassung des § 19 (Unterbrechung der Versorgung)

Zusammenfassung Stromunterbrechung:

  • Wird der Stromkunde bei Zahlungsverzug abgemahnt (Androhung kann gleichzeitig die Mahnung sein), so kann der Grundversorger binnen vier Wochen die Versorgung einstellen. (Stromsperre muss allerdings mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden, ansonsten ist diese nicht rechtskräftig.)
  • Bei Zahlungsverzug darf die Unterbrechung nur erfolgen, wenn der Stromkunde mindestens 100 Euro im Verzug ist.
  • Besteht demnächst eine Aussicht auf das Begleichen der Stromrechnung, so kann der Grundversorger zugunsten des Kunden entscheiden und die Unterbrechung unterlassen.
  • Die Unterbrechung der Stromversorgung muss dem Stromkunden drei Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden.

Hinweis: Sind im Haushalt Säuglinge, Kleinkinder, Pflegebedürftige, Schwangere oder Kranke, so steht die wirtschaftliche Lebensgrundlage auf dem Spiel. Diese Gründe sollten dem Grundversorger vorgelegt werden und können zugunsten der Haushaltsmitglieder, gegen eine Stromsperre geltend gemacht werden.

Das heißt aber nicht, dass sie weiterhin Stromschulden machen können oder der Stromversorger den Zahlungsverzug übernimmt.

Der Stromkunde muss darlegen wie er in näherer Zukunft den Verzug begleichen und weitere Stromrechnungen bezahlen will.

Zusammenfassung Stromwiederherstellung:

  • Sobald die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung beglichen sind, wird die Stromlieferung seitens Versorger wieder aufgenommen.
  • Der Stromkunde kann die Berechnungsgrundlage für die Kosten der Wiederherstellung verlangen.

Hinweis: Es ist nicht damit getan die Verzugskosten zu begleichen. Der Grundversorger stellt noch eine weitere Rechnung die mit Wiederherstellung der Stromversorgung verbunden ist.

Welche Möglichkeiten bestehen für Hartz IV Empfänger, wenn eine Stromsperre angedroht oder vollzogen wird?

Der § 22 SGB II (Absatz 7 – Punkt 2) besagt, dass das Arbeitslosengeld II auf Antrag direkt an den Grundversorger bezahlt werden kann, falls der Empfangsberechtigte in Verzug kommt. Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen.

Desweiteren steht im § 22 SGB II (Absatz 8), dass die Schulden übernommen werden können, falls die Sicherung der Unterkunft oder eine vergleichbare Notlage auftritt. Geldleistungen sollen dabei als Darlehen erbracht werden.

Ab wann trifft so eine Notlage ein?

Insbesondere dann, wenn: Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Kranke oder ältere Menschen davon betroffen sind. Daher sollten Antragsteller für die Bewilligung der Übernahme unbedingt die Gründe angeben, um so die Bewilligungschancen zu erhöhen.

Auch hier gilt, die Übernahme der Schulden erfolgt als Darlehen und muss später in voller Höhe zurückgezahlt werden. Natürlich hat jeder Leistungsempfänger die Möglichkeit ein Darlehen zu bekommen, unabhängig davon, ob er an einer Krankheit leidet, Kinder hat oder Schwanger ist.

Zusammenfassung für Hartz IV Empfänger:

  • Bei der ARGE kann ein Antrag auf Darlehen gestellt werden, die Entscheidung über das Darlehen und Übernahme der Stromschulden entscheidet die zuständige Leistungsabteilung.
  • Sind im Haushalt: Säuglinge, Kleinkinder, schwangere, kranke oder ältere Menschen von der Stromsperrung betroffen, so ist die Lage als Existenzbedrohung anzusehen. Diese Menschen werden vorrangig von der ARGE und ggf. dem Stromversorger behandelt.

Was kann man gegen eine Stromsperre machen?

  • Mit Stromversorger in Verbindung setzen und ein Gespräch suchen. Sie sollten wissen, ihren Grundversorger kümmert ihre Lage nicht, daher wird keiner auf Sie zukommen und ein Gespräch suchen. Sie müssen das Gespräch suchen!
  • Schildern Sie ihre Lage und versuchen Sie mit ihrem Grundversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Darlehen bei der ARGE.
  • Bei der ARGE kann zusätzlich ein Antrag auf direkte Zahlung gestellt werden. Dabei werden die Abschlagzahlungen direkt vom Hartz IV Satz abgezogen und gehen somit direkt an den Stromversorger. So können weitere Stromschulden vermieden werden.
  • Strompreise vergleichen und zu einem billigeren Stromanbieter wechseln.

Fazit und Zusammenfassung

Die Hartz IV Empfänger sind eine kleine Randgruppe. Bei Stromsperre sind keine weiteren Zuschüsse vorgesehen, außer einem Darlehen der später zurückgezahlt werden muss. Sie sollten daher mit ihrem Versorger ein Gespräch suchen und die zuständige Leistungsabteilung informieren. Gegenfalls eine Ratenzahlung mit Stromversorger beantragen.

Denken Sie daran: Sie sind nicht der Erste in dieser Notlage. Ein Beratungsgespräch mit ihrem Stromversorger ist unerlässlich und immer der richtige Entscheidung!

Haben Sie Fragen zu “Stromsperre”? Nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion unten.