Eine Verbrauchsschätzung erfolgt, wenn weder durch eine Ablesung seitens des Netzbetreibers noch durch eine Angabe des Kunden ein erforderlicher Zählerstand vorliegt. Die Verbrauchsschätzung beruht auf dem erwarteten Stromverbrauch.
Eine Verbrauchsschätzung erfolgt, wenn weder durch eine Ablesung seitens des Netzbetreibers noch durch eine Angabe des Kunden ein erforderlicher Zählerstand vorliegt. Die Verbrauchsschätzung beruht auf dem erwarteten Stromverbrauch.