Strommix – vorgeschriebene Stromkennzeichnung in Deutschland

Der Strommix ist die umgangssprachlich übliche Bezeichnung der Stromkennzeichnung.

Er muss auf der Jahresrechnung ebenso wie auf der Internetseite eines Stromversorgers ebenso wie in der Werbung angegeben werden.

Die Pflicht zur Angabe umfasst sowohl den Strommix der gesamten Stromliefermenge eines Versorgers als auch den eines konkreten Stromtarifes. Abgesehen von der bewussten Entscheidung für einen Ökostromtarif beachten nur wenige Verbraucher bei der Auswahl eines Stromversorgers den Strommix.

Was ist der Strommix?

Der Strommix gibt an, aus welchen Quellen der gelieferte Strom erzeugt wurde. Dabei bezieht sich der Strommix nicht auf den konkret an eine Verbrauchsstelle gelieferten Strom, sondern auf die von einem Lieferanten insgesamt bezogene Strommenge. Da der gesamte erzeugte Strom in einen Pool fließt, aus welchem die benötigte Energiemenge entnommen wird, ist eine andere Berechnungsmethode nicht möglich.

Aus technischen Gründen ermöglicht der Strommix ebenfalls keine eindeutigen Hinweise auf die Herkunft des gelieferten Stromes zu Spitzenlastzeiten. Der an der Börse eingekaufte Strom kann als Graustrom auf den üblichen Strommix aufgeteilt werden, da eine exakte Herkunftsbestimmung nicht möglich ist. Die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen Stromlieferanten bereits, wenn sie Kernenergie, fossile Brennstoffe und erneuerbare Energieträger einzeln ausweisen. Zusätzlich erfolgen Angaben über die Belastung der Umwelt mit dem Treibhausgas Kohlendioxid sowie über die radioaktive Abfallmenge, wobei die Berechnungsmethode nicht gesetzlich festgelegt ist.

Fast alle deutsche Stromversorger splitten ihren Strommix detaillierter als gesetzlich zwingend gefordert auf. Vor allem die Verteilung der fossilen Energieträger auf Steinkohle, Braunkohle und Erdöl lässt sich bei den meisten Lieferanten nachlesen. Wesentlich seltener nehmen Energieversorger eine Aufteilung des im Strommix enthaltenen Ökostrom-Anteiles auf einzelne regenerative Energieträger vor. Stattdessen geben sie regelmäßig an, welcher Anteil des Ökostromes aus dem Pflichtanteil nach dem EEG stammt. Zumindest bei reinen Ökostromtarifen gleichen Lieferanten die fehlende Aufteilung des Stromes aus erneuerbaren Energiequellen jedoch häufig aus, indem die exakte Stromherkunft aus der Produktbeschreibung oder dem veröffentlichten Zertifikat hervorgeht.